Priorisierungserlass abschaffen
Der Priorisierungserlass liegt in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen und kann daher von den Schulträger:innen nicht geändert oder abgeschafft werden.
Der Priorisierungserlass liegt in der Zuständigkeit des Landes Niedersachsen und kann daher von den Schulträger:innen nicht geändert oder abgeschafft werden.
Hoppla! Dein Browser unterstützt die Technik von dieser Map leider nicht. Das passiert, falls Du einen alten Browser verwendest oder z.B. JavaScript ausgeschaltet hast. Mit weit über 90% der Browser, die es aktuell gibt, kannst Du diese Map komfortabel nutzen. Wir bitten Dich daher einen Neueren zu verwenden. Ganz nebenbei sind diese auch deutlich sicherer ;-)